Tagebuch meiner Corona-Erlebnisse - Teil 2

Ich habe für den nächsten Eintrag Fragen aufwerfende Inhalte aus einem Quarantäne-Bescheid versprochen. Hier sind sie. Macht euch selbst ein Bild davon. Meine Meinung: die Absurdität der momentanen Situation wird durch diese Auszüge glänzend offengelegt.

  • Auch bei negativer SARS-CoV-2-Testung bleibt die Quarantäne unverändert aufrecht.
  • Eine spezifische Therapie gibt es nicht, des Weiteren existiert keine Immunisierungsmöglichkeit durch Impfung.
  • Aufgrund der Erhebungen der zuständigen Sanitätsbehörde gemäß § 5 Epidemiegesetz besteht bei Ihnen aufgrund der Tatsache, dass Sie (-) trotz Fehlens von Krankheitserscheinungen (-) engen Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen COVID-19-Fall hatten der hinreichende Verdacht einer SARS-CoV-2 – Erkrankung.
  • Es ist davon auszugehen, dass Sie mit einer erkrankten Person zum Zeitpunkt ihrer Infektiosität ausreichend kumulativen zeitlichen Kontakt hatte, sodass nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaft eine Übertragung von Viren möglich gewesen ist und die Weiterverbreitung vermitteln kann.
  • Da ein während aufrechter Quarantäne durchgeführter negativer PCR-Test die Ansteckungsfähigkeit nicht ausschließen kann, verkürzt ein negatives Testergebnis den Zeitraum der angeordneten Quarantäne nicht.
  • Zur Gewährleistung des geforderten Ansteckungsschutzes für andere Personen und der Abwehr einer ernstlichen Gefahr für deren Gesundheit sind daher die im Spruch ersichtlichen Vorkehrungen zu treffen.
  • Die amtsärztliche Begutachtung ergab, dass Gefahr im Verzug vorliegt, sodass gem. § 57 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz die Maßnahme der Absonderung ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren anzuordnen ist. Diese stellt das einzige Mittel zur Gefahrenabwehr dar.

Zum Hintergrund: es wurde uns mitgeteilt, dass die sich abzusondernde Person Kontakt zu einer mit der britischen Corona-Variante infizierten Person gehabt hätte und zwar auf dem Flug Kiew-Wien. 5 Tage nach Ankunft hat sich die abzusondernde Person aus der ohnehin anzutretenden Quarantäne freigetestet - völlig korrekt den Einreiseregeln entsprechend. Einen Tag später kam der Absonderungsbescheid. Womit das Freitesten seine Gültigkeit verloren hat.

Mutet seltsam an, ist seltsam und ist laut Auskunft eines Juristen auch extrem schwach begründet.

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